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nachDRUCK # 6

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Zur Kenntnis genommen

"Das Ende der Spielzeit bedeutet zunächst

einmal Klarheit für alle Betroffenen.

Dennoch wollen wir kleinere Formate

ermöglichen und Spielräume für

den Probenbetrieb nutzen."


(BW-Kunstministerin Theresia Bauer)

Absage des bisher geplanten Spielbetriebs der baden-württembergischen Staatstheater in der Saison 2019/20 - neue Formate bereits in Arbeit


Das Kunstministerium hat heute gemeinsam mit der Stadt Karlsruhe und der Stadt Stuttgart die reguläre Spielzeit der beiden Staatstheater in Karlsruhe und Stuttgart für beendet erklärt. Dies bedeutet, dass das bis zum Ende der aktuellen Spielzeit und damit bis 31. August vorgesehene Programm nicht wie geplant stattfinden wird.

„Kulturbetriebe, Theater und musikalische Ensembles brauchen Planungssicherheit. Wir haben daher gemeinsam mit den beiden Kommunen und den Staatstheatern beschlossen, den regulären und geplanten Vorstellungsbetrieb der Spielzeit 2019/2020 zu beenden“, sagte Kunstministerin Theresia Bauer am Dienstag (5. Mai) in Heidelberg. Damit bestehe für das Württembergische Staatstheater in Stuttgart und das Badische Staatstheater in Karlsruhe Klarheit und sie könnten die internen Betriebs- und Planungsprozesse entsprechend gestalten. Beide Theater werden gemeinsam von Land und Kommune getragen.

Andere künstlerische Formate:

„Unser gemeinsames Anliegen ist es, dass die Staatstheater dennoch für Publikum und Akteure kreative künstlerische Formate anbieten können, die im Rahmen der Vorsichtsmaßnahmen aufgrund der Corona-Pandemie und mit dem absoluten Vorrang des Schutzes des Publikums und der Mitwirkenden möglich sind“, so die Ministerin. Daher arbeite das Wissenschaftsministerium in Absprache mit den betroffenen Ressorts und kommunalen Landesverbänden an einer landesweiten Regelung zu Veranstaltungen. „Wir wollen so schnell wie möglich eine verlässliche Aussage für alle Kulturveranstaltungen im Land treffen können“, sagte Bauer. Zudem erarbeite ihr Haus Förderinstrumente, um neue Formate zu unterstützen.

Probenbetrieb in Kultureinrichtungen unter Auflagen möglich:

„Wir wissen, dass auch der eingestellte Probenbetrieb ein großes Problem ist für die Kultureinrichtungen – ob professionelles Ballett, Orchester oder Theater. Die derzeitige Corona-Verordnung des Landes ermöglicht nur Proben mit bis zu fünf Personen. Wir wollen weitere Spielräume eröffnen“, so die Ministerin. Voraussetzung sei natürlich, dass die zum Zweck des Infektionsschutzes gebotenen Regelungen eingehalten werden, also vor allem die Hygiene-, Abstands- und Arbeitsschutzmaßnahmen.

„Wir müssen weiter im Blick behalten, dass wir mit einer Pandemie konfrontiert sind. Es kann deshalb auf absehbare Zeit auch im Kulturbereich keine Rückkehr zum Zustand vor der Corona-Krise geben. Von höchster Priorität ist immer die Gesundheit der Menschen. Im Mittelpunkt all unserer Bemühungen steht daher nach wie vor, die Zahl der Infektionen so gering wie möglich zu halten. Gleichzeitig arbeiten wir mit ganzer Kraft an umsetzbaren Szenarien für die kommenden Monate“, betonte die Ministerin.


MWK Baden-Württemberg - PM v. 05.05.2020
ID 12216
https://www.mwk.baden-wuerttemberg.de




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